"3G"-Ausnahme: Gültige Ausweisdokumente für Schülerinnen und Schüler
Seit dem 23.2.2022 gilt für den Besuch des Zoos und damit auch sämtliche Veranstaltungen der Zoo-Akademie die "3G-Regel" (s. "Infos zum Zoobesuch").
Ausnahmen für Kinder:
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der 3G-Regelung ausgenommen. Ein Nachweis ist für diese Kinder nicht erforderlich.
Ausnahmen für Schüler:
Schüler bis einschließlich 17 Jahre müssen laut Verordnung keinen Testnachweis vorlegen, da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Ausweisdokumente, durch die Schülerstatus und Alter hervorgehen, wie z.B. ein Schülerausweis oder eine Bescheinigung der Schule.
Folgende Unterlagen werden bei Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit als Nachweis anstelle eines negativen Tests akzeptiert, um von der Testpflicht ausgenommen zu sein (Vorlage an der Zookasse zwingend notwendig):
zwischen 6 und 17 Jahren:
- Schülerausweis
- Bescheinigung der Schule
- Kopie des letzten Jahreszeugnisses (aus 2021)
- Schüler-Abo
- Personalausweis
Die vollständigen Informationen zu den Ausnahmeregelungen finden Sie auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg.
Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind nur in der Schulzeit gültig - für den Besuch unserer Ferienveranstaltungen müssen auch Schulkinder einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen können.
Für Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren gilt die 3G-Regel!
Wir hoffen, dass Sie sich mit diesen Informationen noch besser vorbereiten können und freuen uns schon auf den nächsten Besuch!